1. An Frau A. wird ab 1. Januar 2020 materielle Hilfe gemäss Erwägungen in der Höhe von monatlich CHF 2'466.00, ausgerichtet. Die Krankenkassenprämie für die Grundversicherung wird direkt über die Prämienverbilligung finanziert. 2. Für Frau A. kann der effektive Mietzins von monatlich CHF 1'480.00 inklusive Nebenkosten bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin am 30. Juni 2020 in der Bedarfsrechnung berücksichtigt werden. Ab 1. Juli 2020 werden in der Bedarfsrechnung monatlich CHF 1'050.00 inkl. Nebenkosten für die Wohnungsmiete berücksichtigt.