1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die Regierungsratsbeschlüsse (RRB) Nrn. 2022-000458 und 2022-000459 vom 6. April 2022 aufgehoben, letzterer jedoch nur in Bezug auf die Bushaltestelle "V. W." Fahrtrichtung U. Die Angelegenheit wird zur Ergänzung des Sachverhalts bzw. zur ergänzenden Interessenabwägung mit Prüfung von für den Beschwerdeführer vorteilhafteren Ausbauvarianten der Haltestelle "V. W." Fahrtrichtung U. mit milderem Eingriff in seine Eigentumsrechte und neuem Entscheid im Sinne der vorstehenden Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.