In Bausachen geht das Verwaltungsgericht praxisgemäss von einer vermögensrechtlichen Streitsache aus, wobei der Streitwert in der Regel 10% der Bausumme beträgt (vgl. AGVE 1992, S. 398; 1989, S. 284 f.; 1983, S. 250). Für den umstrittenen Haltestellenausbau werden gemäss technischem Bericht (S. 7) Kosten von Fr. 150'000.00 veranschlagt. Entsprechend beläuft sich der Streitwert auf weniger als Fr. 20'000.00, was zu einer Parteientschädigung von Fr. 600.00 bis Fr. 4'000.00 berechtigt (§ 8a Abs. 1 lit. a Ziff. 1 Anwaltstarif).