Vervollständigung des Sachverhalts und neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Anhand einer Ergänzung des Strassenbauprojekts um die für den Beschwerdeführer möglicherweise vorteilhaftere Ausbauvariante in der Form einer Teilbucht sind die verschiedenen auf dem - 25 - Spiel stehenden Interessen noch einmal sorgfältig gegeneinander abzuwägen mit vertiefter Prüfung dessen, ob die mit einer Teilbucht oder einer Fahrbahnhaltestelle zu befürchtenden Störungen des Verkehrsflusses und der Netzsicherheit eine Landabtretung mit erheblicher Erschwerung der Überbaubarkeit eines Bauzonengrundstücks rechtfertigen.