3.4.2.2 vorne beschriebenen Situation mit einer nicht besonders hohen Fahrplandichte und einer eher geringen Dichte der Busnutzung insbesondere zu den Nebenverkehrszeiten zwar mit gewissen Wartezeiten für den motorisierten Individualverkehr zu rechnen, wenn die Bushaltestelle als Fahrbahnhaltestelle oder als Teilbucht ausgestaltet würde, jedoch eher nicht mit schwerwiegenden Störungen des Verkehrsflusses und der Netzsicherheit. Unter diesen Umständen erscheint dem Beschwerdeführer die von der Vorinstanz genehmigte Landabtretung im Umfang von 30 m2 mit klaren Nachteilen für die Überbaubarkeit seiner Parzelle Nr. bbb höchstens