(vgl. dazu den Anhang 1 zur Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz vom 13. November 2019 [VISOS; SR 451.12]). Immerhin wird dem Ortsbild, ISOS-basiert, eine regionale Bedeutung zuerkannt. Entsprechend ist es im ISOS verzeichnet. Bei der Bewertung des Ortsbildes im regionalen Vergleich (O-Blatt) werden dem "kleinen, ehemaligen Bauerndorf" keine besonderen Lagequalitäten, aber gewisse räumliche und architekturhistorische Qualitäten zugeschrieben, unter Hinweis auf den von traufständig aufgereihten Bauernhäuser gut begrenzten Strassenraum und die relativ intakte bäuerliche Bausubstanz mit Kirche und Pfarrhaus aus dem 18. Jahrhundert.