Es braucht in solchen Fällen Leitplanken zur Begrenzung der Entscheidungsfreiheit, nicht zuletzt zum Schutz der Nachbarn. Von Bedeutung sind dabei insbesondere die allgemeinen Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung einerseits und die speziellen Bestimmungen der angrenzenden Zonen sowie jener Zonen, in welchen ein Bauvorhaben der fraglichen Art am ehesten zu realisieren wäre (sogenannte Referenzzonen), andererseits.