Auch wenn die Chancen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung aufgrund der konkreten Verhältnisse (ungünstige Grundstücksform und mehrmalige Landenteignungen) intakt erscheinen, lässt sich eine solche nicht mit hundertprozentiger Sicherheit vorwegnehmen. Ebenfalls mit Unsicherheiten behaftet wäre die von der Abteilung Verkehr vorgeschlagene Festsetzung von Baulinien zur Verringerung der - 22 -