Dementsprechend ist die Erforderlichkeit der geplanten Verlängerung der Busbucht ausgewiesen. Es gibt keine mildere Massnahme, mit der sich das damit verfolgte Ziel einer behindertengerechten Ausgestaltung der Bushaltestelle "V. W." Fahrtrichtung U. ebenso gut erreichen liesse, ohne gleichzeitig unerwünschte Abstriche bei der Sicherstellung des Verkehrsflusses und der Netzsicherheit hinnehmen zu müssen.