die Überholmöglichkeit gegenüber einem teilweise auf der Fahrbahn haltenden Bus nicht nutzen. Wird sie dennoch genutzt, könnte dies der Verkehrssicherheit abträglich sein, weil durch die Fokussierung auf den Gegenverkehr und den wartenden Bus den Fussgängern, welche die Fahrbahn bei der Mittelinsel überqueren, weniger Beachtung geschenkt werden könnte. So gesehen erfüllt auch eine Teilbucht nicht sämtliche Zwecktauglichkeitskriterien in gleichem Masse wie eine normale Busbucht, indem sie den Verkehrsfluss stärker beeinträchtigt als eine solche und die Verkehrssicherheit Einbussen erfahren könnte.