Die auf S. 13 der Empfehlungen Bushaltestellen angegebene minimale Durchfahrtsbreite von 3 m wäre lediglich auf Höhe der hinter dem Buswartebereich zurückversetzten Mittelinsel punktuell tangiert, danach aber voll gewährleistet. Die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses wäre aber immerhin noch grösser als im Falle einer normalen Busbucht, weil grundsätzlich immer damit gerechnet werden muss, dass Fahrzeuglenker - 19 -