Aufgrund der bestehenden Fahrbahnbreite von 3,25 m bis zur Mittelinsel bzw. 4,5 m bis zur Mittellinie (vgl. Plan Situation 1:200) bliebe im Falle einer Teilbucht mit einem ca. einen Meter in die Fahrbahn ragenden Buswartebereich allenfalls genügend Platz, damit wenigstens gängige Fahrzeuge bis zu einer Breite von 2 m an wartenden Bussen vorbeifahren könnten. Die auf S. 13 der Empfehlungen Bushaltestellen angegebene minimale Durchfahrtsbreite von 3 m wäre lediglich auf Höhe der hinter dem Buswartebereich zurückversetzten Mittelinsel punktuell tangiert, danach aber voll gewährleistet.