henden Gebäudes auf der Parzelle Nr. ggg von heute ca. 4 m auf nur noch ca. 1,7 m (vgl. Stellungnahme der Abteilung Verkehr vom 8. Juli 2022, S. 4). Die Nachteile für den Eigentümer der Parzelle Nr. ggg beschränken sich folglich nicht auf den reinen Verlust von Vorgartenland und die dadurch bedingte Einbusse an Nutzungsreserven, sondern beinhalten auch eine - 18 -