Dass die geplante Erhöhung der Haltekante der bestehenden Busbucht von heute 8 cm auf 22 cm auf einer Länge von 9,6 m (sowie auf 16 cm auf einer Länge von 7 m) samt den dafür notwendigen Niveauausgleichen auf einer Gesamtlänge von 8,25 m und einer Senkung der Haltekante auf 3 cm auf einer Länge von 4,75 m, welche Änderungen eine Verlängerung der Busbucht und dadurch die genehmigte Landabtretung ab der Parzelle Nr. bbb des Beschwerdeführers bedingen, zusammen mit weiteren Massnahmen, gegen die sich der Beschwerdeführer nicht explizit wendet (Anpassung des Buswartehäuschens auf der Parzelle Nr. iii, Anbringung von taktil-visuellen Markierungen, Belagsverbesserungen etc.), mit Bezug auf