Die (künftige) Zugehörigkeit des Haltestellenbereichs zu einem Verkehrsmanagementraum, die engen Platzverhältnisse und die Lage im Gebiet eines geschützten Ortsbilds (ISOS) liessen sich hier als Gründe für die ausnahmsweise Genehmigung einer Fahrbahnhaltestelle an einer Hauptverkehrsstrasse anführen. Aus Sicht der Verkehrssicherheit seien Fahrbahnhaltestellen, die verkehrsberuhigend wirkten, gegenüber Busbuchten zu bevorzugen, was aus Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hervorgehe. An anderen Orten in U. vermöchten Fahrbahnhaltestellen nach Ansicht der Behörden den Anforderungen zu genügen.