Die Vorteile einer solchen gegenüber einer Fahrbahnhaltestelle seien nicht ersichtlich. Die Netzsicherheit (Redundanz) werde durch eine Fahrbahnhaltestelle ebenfalls nicht gefährdet. Die (künftige) Zugehörigkeit des Haltestellenbereichs zu einem Verkehrsmanagementraum, die engen Platzverhältnisse und die Lage im Gebiet eines geschützten Ortsbilds (ISOS) liessen sich hier als Gründe für die ausnahmsweise Genehmigung einer Fahrbahnhaltestelle an einer Hauptverkehrsstrasse anführen.