Dafür bedürfe es keiner mit Zusatzkosten verbundenen und für technische Störungen anfälligen Busschleuse, die derzeit ohnehin nicht als notwendig erachtet werde, was wiederum zeige, dass der Verkehrsfluss durch eine Fahrbahnhaltestelle nicht erheblich gestört würde. Aufgrund der eigenen Erhebungen des Beschwerdeführers sei von einer eher geringen Verkehrsfrequenz auf der K aaa auszugehen und die auf den DTV-Daten aus dem Jahr 2007 basierenden Verkehrsprognosen hätten sich offenbar nicht bewahrheitet. Andernfalls würde schon heute ein Bedarf für eine Busschleuse bestehen. Die Vorteile einer solchen gegenüber einer Fahrbahnhaltestelle seien nicht ersichtlich.