Für die Realisierung einer behindertengerechten Bushaltestelle gebe es geeignetere und zweckmässigere Lösungen, die mit wesentlich geringeren Eingriffen in seine Eigentumsrechte zu bewerkstelligen wären. Insofern stelle das Strassenbauprojekt einen übermässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar, der obendrein den raumplanungsrechtlichen Anliegen der haushälterischen Bodennutzung und der baulichen Verdichtung widerspreche.