Behindertengerecht bedeutet bei Bushaltestellen, dass ein niveaugleicher Einstieg zu gewährleisten und die Haltekante mit einer Höhe von 22 cm auszuführen ist. Wo ein geradliniges Anfahren ohne Überstreichen mit dem Heck des Fahrzeugs nicht möglich ist, kann die Kantenhöhe auf 16 cm reduziert werden. Anzustreben ist gemäss der VSS-Norm SN 640 075 "Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum" vom Dezember 2014 die Maximallösung mit niveaugleichem Einstieg (auf 22 cm Höhe) an allen Türen.