2. Eventualiter sei, anstelle der vollständigen Abweisung, auf die in der Landerwerbstabelle unter der Bauplan Nr. 4 in Bezug auf Parzelle bbb vorgesehene vorübergehende Beanspruchung von 61 m 2 sowie die Abtretung einer Landfläche von 30 m2 an die Parzelle nnn des Staats Aargaus ersatzlos zu verzichten und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.