B. 1. Gegen die am 11. April 2022 versandten und am Folgetag (12. April 2022) zugestellten Entscheide des Regierungsrats erhob A. am 24. Mai 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht, mit den Anträgen: 1. In Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde seien die Regierungsratsbeschlüsse Nr. 2022-000458 und Nr. 2022-000459 vom 6. April 2022 aufzuheben und das vorliegende Bauprojekt sowie die darin vorgesehenen Massnahmen abzuweisen und nicht zu bewilligen.