zwei Monate danach positive Urinproben erhoben würden. Im vorliegenden Fall sei aber auszuschliessen, dass wegen der sportlichen Betätigung des Beschwerdeführers die Analyseresultate (falsch) positiv verändert worden seien. Die Cannabisabstinenzauflage bestehe bereits seit dem 28. Mai 2020 und werde von einer Cannabisabstinenz während dieser Auflage ausgegangen, sei die Ausscheidungsphase am 19. August 2021 längst beendet gewesen. Bei einer beendeten Ausscheidungsphase werde nicht Monate danach wieder THC oder THC-COOH freigesetzt, da derartige Langzeitspeicher nicht existieren würden (vgl. Stellungnahme des IRM Aargau vom 5. November 2021, S. 2).