Durch den intensiv betriebenen Sport seien Metabolite freigesetzt worden, was zu der positiven Urinprobe beim Beschwerdeführer geführt habe. Obwohl die mittels LC-MS durchgeführte Bestätigungsanalyse beweissichere Ergebnisse zulässt und daher die Aufnahme von THC und damit der Konsum von psychoaktivem Cannabis grundsätzlich bereits erstellt war, veranlasste die Vorinstanz aufgrund der Einwände des Beschwerdeführers mit der Einholung des IRM Gutachtens vom 5. November 2021 eine weitere Sachverhaltsabklärung.