5.3. Der Beschwerdeführer bestreitet das Ergebnis der Urinprobe vom 19. August 2021 nicht. Er stellt sich aber auf den Standpunkt, dass THC-COOH bei starken Cannabiskonsumenten noch Monate nach dem letzten Konsum in Körperflüssigkeiten, namentlich im Urin, festgestellt werden könne. Die positive Urinprobe sei mithin nicht auf einen aktuellen Konsum, sondern auf einen lange zurückliegenden Cannabiskonsum zurückzuführen. Durch den intensiv betriebenen Sport seien Metabolite freigesetzt worden, was zu der positiven Urinprobe beim Beschwerdeführer geführt habe.