5.2. Gemäss der Bestätigungsanalyse des IRM Aargau vom 7. September 2021 wurde in der Urinprobe des Beschwerdeführers vom 19. August 2021 THC- COOH mittels flüssigchromatographisch-massenspektrometrischen Verfahrens (LC-MS) nachgewiesen (vgl. auch Untersuchungsbericht des IRM Aargau vom 6. September 2021). THC-COOH ist ein inaktives Stoffwechselprodukt von Cannabis, sodass beim – mittels geeigneter Spezialanalysemethoden – entsprechend erbrachten Nachweis dann auch von einer beweiskräftig belegten Cannabisaufnahme bzw. einem Cannabiskonsum ausgegangen werden kann