In der besagten Stellungnahme werde deutlich festgehalten, dass bei vorgängig starkem Cannabiskonsum nach der letzten Aufnahme von Cannabis, ca. zwei Monate nach dem Konsumstopp, kein Cannabis mehr nachgewiesen werden könne. Ein starker Stoffwechsel (wie in casu durch sportliche Betätigung inkl. massiver Gewichtsabnahme) führe zudem zur Verkürzung der Ausscheidungsphase von Cannabis. Nachdem der Beschwerdeführer bereits seit dem 28. Mai 2020 verpflichtet sei, eine Betäubungsmittelabstinenz einzuhalten, sei ein solch später Abbau (mithin ein Jahr nach Abstinenzbeginn) von früher im Körper eingelagertem THC gemäss den medizinischen Ausführungen nicht mehr möglich.