Im Anschluss an die rechtskräftige Verfügung vom 28. Mai 2020 erwiesen sich vier Proben des Beschwerdeführers als positiv. Bei den Proben vom 21. Mai, 22. Juni und 20. Juli 2021 wurde in den Bestätigungsanalysen lediglich Cannabidiol (CBD) nachgewiesen, auf das Stoffwechselprodukt THC-COOH verlief die Analyse negativ. Bei der Probe vom 19. August 2021 konnte jedoch neben CBD auch das Stoffwechselprodukt THC- COOH in der Konzentration von 77 µg/L nachgewiesen werden (vgl. Laborresultate Bestätigungsanalyse vom 7. September 2021).