Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört auch die Verpflichtung der Behörde, ihren Entscheid zu begründen. Die Begründungspflicht verlangt aber nicht, dass die Behörde sich mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzt und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegt. Vielmehr kann sie sich auf die für den Entscheid wesentlichen Punkte beschränken. Die Begründung muss so abgefasst sein, dass die betroffene Person den Entscheid in voller Kenntnis der Umstände an die höhere Instanz weiterziehen kann.