A. habe durch den Konsum von THC-reichem Cannabis die Auflagen gemäss der rechtskräftigen Verfügung vom 28. Mai 2020 verletzt. Gemäss dem verkehrsmedizinischen Gutachten des IRM Aargau vom 23. April 2020 müsse bei einem Verstoss gegen die Abstinenzauflage zumindest von einer relevanten Kontrollminderung bezüglich des Cannabiskonsums ausgegangen werden, weshalb dem Betroffenen der Führerausweis umgehend zu entziehen sei. Zudem müsse die Wiedererteilung des Führerausweises gemäss dem verkehrsmedizinischen Gutachten vom 23. April 2020 von einer erneuten Betäubungsmittelabstinenz und deren Nachweis abhängig gemacht werden.