Der Bestätigungsanalyse des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau AG (nachfolgend: IRM Aargau) vom 7. September 2021 könne entnommen werden, dass der Vortest der Urinprobe vom 19. August 2021 positiv auf Cannabinoide ausgefallen sei. Bei der Bestätigungsanalyse sei Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure (THC-COOH) nachgewiesen worden, was für eine vorgängige Aufnahme von THC-reichem Cannabis spreche. A. habe durch den Konsum von THC-reichem Cannabis die Auflagen gemäss der rechtskräftigen Verfügung vom 28. Mai 2020 verletzt.