2. Die Wiedererteilung des Führerausweises wird von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:  Einhaltung einer Betäubungsmittelabstinenz  Nachweis der Betäubungsmittelabstinenz o mittels mindestens 7 Urinproben auf Cannabis verteilt auf 6 Monate, o [Kontrollstelle] o [Modalitäten der Kontrollen]  Erneute verkehrsmedizinische Begutachtung hinsichtlich Suchterkrankung, welche die Fahreignung bejaht.  Weitere Abklärungen bleiben vorbehalten. 3. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. -3-