Nach der VSS-Norm 40 273a befinden sich Fahrzeuglenkende im Durchschnitt 2.35 m hinter dem vorderen Teil des Fahrzeugs (Ziffer 11 [Akten Regierungsrat 11, Beilage 1]). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Beobachtungsdistanz von 2.50 m auch beim geländegängigen SUV des Beschwerdeführers ausreicht, wenn das Fahrzeug bis zum Fahrbahnrand der K aaa vorfährt (Beschwerdeantwortbeilage 8). Das betreffende Modell weist üblicherweise eine Gesamtlänge von unter 5 m auf (Beschwerdebeilage 8; https://de.automobiledimension.com). Der betreffende Wert entsprach im Jahre 2016 in etwa dem 95. Perzentil des schweizerischen Fahrzeugparks (Beschwerdeantwortbeilage 10).