Sowohl die VSS-Norm 40 273a als auch das "Merkblatt Sicht im Strassenraum" können zur Beurteilung herangezogen werden, ob die Strassen- und Verkehrsverhältnisse ein Abweichen vom gesetzlichen Rechtsvortritt rechtfertigen (Art. 109 Abs. 4 SSV). Im Merkblatt wird ausdrücklich festgehalten, dass sich dieses und die Erläuterungen auf die VSS-Normen stützen und diese nicht ersetzen, sondern ergänzen (S. 1). - 11 -