Die Messungen entsprechen im Weiteren den Vorgaben im "Merkblatt Sicht im Strassenraum" vom 1. Februar 2021, welches das BVU gestützt auf § 42 Abs. 1 der Bauverordnung vom 25. Mai 2011 (BauV; SAR 713.121) erlassen hat. Hierbei handelt es sich um eine Ausführungsbestimmung zu § 110 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (Baugesetz, BauG; SAR 713.100), der Duldungspflichten der Anstösser von Strassen regelt. Im Merkblatt wird innerorts von einer Beobachtungsdistanz von 2.50 m und bezüglich der X-Strasse von einer Knotensichtweite von 60 m ausgegangen; dabei unterscheidet es nicht zwischen neuen Projekten und bestehenden Knoten (S. 2 f.;