Akten Regierungsrat 9]). Die betreffenden Beobachtungen durften als Anhaltspunkt dafür gewertet werden, dass die bestehenden Rechtsvortritte auf der X-Strasse mehrheitlich nicht wahrgenommen oder als nicht angebracht erachtet wurden. Angesichts dieser Problematik war es ohne Weiteres angezeigt, die bisherige Signalisation auch beim Knoten X-Strasse/R. zu überprüfen und die Verkehrsanordnungen gegebenenfalls anzupassen. Eine nachträgliche Le- -8-