Unter Hinweis auf erfasste Reaktionen und festgestellte Missachtungen des dortigen Vortrittsrechts erwog sie, dieses entspreche nicht der gelebten Realität und stehe offenbar im Widerspruch zur mehrheitlichen Überzeugung der Verkehrsteilnehmenden (angefochtener Entscheid, Erw. 2.2). Die betreffende Studie liegt zwar erst in einer Entwurfsfassung vor (Beschwerdeantwortbeilagen 6 f.). Die daraus gezogenen Schlüsse decken sich aber weitgehend mit den Ausführungen des Gemeinderats, wonach "bisher nur sehr wenige Fahrzeuglenker, welche die X-Strasse befuhren, hielten und den Rechtsvortritt gewährten" (Protokollauszug vom 31. August 2021 [Akten Regierungsrat 9]).