2.3.2. Folgende Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz sind vor Verwaltungsgericht unbestritten: Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge auf der K aaa in Q. ("X-Strasse") beträgt 6'025 Fahrzeuge. Die Kantonsstrasse ist im Bereich der Einmündung 10,8 m breit und weist zwei richtungsgetrennte Fahrbahnen sowie ein Trottoir auf. Bei der einmündenden Gemeindestrasse (R.) handelt es sich um eine Sackgasse, die 14 Wohnhäuser erschliesst und ein bescheidenes Verkehrsaufkommen hat. Sie ist rund 5,6 m breit, nicht richtungsgetrennt und verfügt über kein Trottoir (angefochtener Entscheid, Erw.