In 142 Situationen sei ein vortrittsberechtigtes auf ein vortrittsbelastetes Fahrzeug getroffen. Dabei sei es in 126 Fällen (entsprechend 88 %) zu einer Vortrittsmissachtung und in 16 Fällen (entsprechend 12 %) zu einer ordnungsgemässen Vortrittsgewährung gekommen. Die betreffende Studie liege zwar erst in einer Entwurfsfassung vor, zeige aber, dass bei den Einmündungen in die X-Strasse bisher nicht von einem geschwindigkeitsreduzierenden Einfluss der Rechtsvortritte ausgegangen werden könne.