2.2. Das BVU verweist auf Unterschiede bei den Knoten X-Strasse/Y-Strasse bzw. X-Strasse/Z-Strasse. Diese befänden sich in einem sensiblen Bereich im Dorfkern, der hohe Fussgängerfrequenzen aufweise, und in direkter Nähe zum Schulareal. Beide Knoten würden mit dem Signal 3.06 "Verzweigung mit Rechtsvortritt" ausgerüstet, wobei die Wirksamkeit der Massnahmen mit einer Studie nachzuweisen sei. Auf der V-Strasse in S. (K bbb) habe das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Eine Aufhebung des Rechtsvortritts bei der Einmündung der W-Strasse wäre zu prüfen, "ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht" bestehe aber nicht.