1. Der Regierungsratsbeschluss vom 6. April 2022 sei aufzuheben. 2. Unter Beibehaltung der aktuellen Rechtvortrittssituation bezüglich der Gemeindestrasse R. beim Knoten Kaaa/R. sei eine entsprechende Signalisierung anzuordnen. 3. Es sei ein Augenschein durchzuführen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse. Am 3. Juni 2022 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein. 2. Mit Verfügung vom 8. Juni 2022 lud der instruierende Verwaltungsrichter die Einwohnergemeinde Q. zum Verfahren bei.