A. 1. In Q. mündet die Gemeindestrasse R. in die Kantonsstrasse (K) aaa, X- Strasse, ein. Beim betreffenden Knoten soll der bestehende Rechtsvortritt auf der Gemeindestrasse durch die Signalisation "Kein Vortritt" ersetzt werden. 2. Am 17. Juni 2021 verfügte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Tiefbau, folgende Verkehrsanordnung: Strasse: R. in K aaa X-Strasse, innerorts Kein Vortritt (Signal 3.02 SSV) Hinweis: Markierung von Warte- und Führungslinien, weiss Die Verkehrsanordnung wurde im kantonalen Amtsblatt am 2. Juli 2021 publiziert.