A. 1. A., geb. aaa, überschritt am 21. Mai 2018 in B. (BL) die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h (nach Abzug der Toleranz). Nachdem er gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Land- schaft vom 26. Juli 2018 Einsprache erhoben hatte, verurteilte ihn das Strafgerichtspräsidium am 19. Juni 2019 zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 160.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 800.00.