2. Dem Beschwerdeführer wird für das Verfahren vor Verwaltungsgericht die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Dr. iur. Urs Oswald, Fürsprecher, Bremgarten, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. 3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'500.00 sowie der Kanzleigebühr und Auslagen von - 16 - Fr. 239.00, gesamthaft Fr. 2'739.00, gehen zu Lasten des Kantons. Der unentgeltlich prozessierende Beschwerdeführer ist im Umfang von zwei Dritteln mit Fr. 1'826.00 zur Nachzahlung an den Kanton Aargau verpflichtet, sobald er dazu in der Lage ist (§ 34 Abs. 3 VRPG i.V.m. Art. 123 ZPO).