4.4. Von der Frage der Kostenauflage zu unterscheiden ist die Frage, ob ein Kostenvorschuss verlangt werden darf. Wird eine Expertise beantragt, kann gemäss dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut "die antragstellende Partei" verpflichtet werden, für die mutmasslichen Kosten einen Vorschuss zu leisten (§ 30 Abs. 3 VRPG). Der Beschwerdeführer hat die fachärztliche psychiatrische Begutachtung durch die PDAG nicht beantragt.