Gestützt auf diese Rechtsprechungsübersicht erweist es sich grundsätzlich als gerechtfertigt, auch die Kosten für fachärztliche psychiatrische Gutachten, die im Hinblick auf die (Wieder-)Erteilung eines Waffenerwerbscheins erfolgen, zumindest grösstenteils dem Betroffenen aufzuerlegen. Effektiv erfolgt die Begutachtung im Zusammenhang mit einer Polizeibewilligung, deren (Wieder-)Erlangung im Interesse der betroffenen Privatperson liegt.