4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt schliesslich noch vor, er habe aufgrund seiner finanziellen Situation keine Möglichkeit, seine Waffentauglichkeit selbst nachzuweisen, weshalb die Verfügung der Fachstelle SIWAS faktisch dazu führe, dass er die beschlagnahmten Waffen definitiv verliere und sein geliebtes Hobby endgültig aufgeben müsse. - 11 -