SIWAS überlassen habe, im Rahmen der sicherheitspolizeilichen (waffenrechtlichen) Vorschriften über das (verwaltungs-)rechtliche Schicksal der polizeilich sichergestellten Waffen samt Munition zu entscheiden, und dass zwischen den ehemaligen Lebenspartnern noch eine zivilrechtliche Auseinandersetzung laufe, seien blosse Versuche, die Strafurteile zu relativieren.