SIWAS wie auch der Regierungsrat würden diese Strafurteile jedoch dahingehend relativieren, dass zumindest verdächtig bleibe, wer gestützt auf den Grundsatz, wonach im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist, freigesprochen werde. Dies laufe elementaren rechtsstaatlichen Überlegungen zuwider. Auch die beiden Vorbringen des Regierungsrats, dass das Obergericht es ausdrücklich der Fachstelle -8-