3. a) Das Gesuch des Beschwerdeführers A. um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren vor Regierungsrat wird gutgeheissen und Fürsprecher Dr. iur. Urs Oswald, Bremgarten, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. b) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor Regierungsrat, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'700.- sowie den Kanzleigebühren und Auslagen von Fr. 155.10, zusammen Fr. 1'855.10, werden vollumfänglich dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Betrag geht zufolge unentgeltlicher Rechtspflege einstweilen, unter Vorbehalt späterer Rückforderung, zulasten der Staatskasse.