5. Für die Aufbewahrung der beschlagnahmten Waffen wird eine Gebühr von Fr. 400.- in Rechnung gestellt. Eine entsprechende Rechnung wird zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. 6. Das Nichtbefolgen dieser Verfügung hat ein Strafverfahren im Sinne von Art. 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) zur Folge: